Streetart

für Kinder und Jugendliche von 11 bis 16 Jahren:

Ort: Treffpunkte:

Vorbereitung: Eppendorfer Weg 215, 20253 Hamburg Durchführung: an vereinbarten legalen Orten

AKTUELL: Eidelstedter Platz 23a, 22523 Hamburg

Preise: Ganzjahresanmeldung 35,00 Euro im Monat in Koppelung mit anderen Angeboten oder 10er Ticket oder einmalige Workshopgebühr (siehe Tarife)
Zeit: zur Vorbereitung derzeit immer Donnerstag 19:00 bis 20:30 Uhr

in Blöcken als Workshop nach Absprache, beispielsweise am Wochenende

Ganzjähriges Graffiti- und Streetart-Angebot. AKTUELL: Eidelstedter Platz 23a, 22523 Hamburg

Es werden alle Grundlagen der Erstellung von Graffiti und der Schablonenherstellung vermittelt. Darüberhinaus werden in Workshop-Blöcken legal die erworbenen Techniken an Außenwänden erprobt und in Einzelfällen größere Arbeiten realisiert.

 

Anmeldung

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    Vertragsbedingungen

    • Ort: Matthias Taube GbR, Eppendorfer Weg 215, 20253 Hamburg
    • Die Unterrichtsstunde dauert – wenn nicht anders besprochen – 90 Minuten
    • Kursgebühr monatlich 35 Euro bei Ganzjahresanmeldung oder 10er Ticket oder einmalige Workshopgebühr (siehe Tarife). Ein 10er Ticket verfällt nach Beginn der Einlösung nach 26 Wochen.
    • Das Honorar wird vor dem Tage des Eintritts berechnet. Es ist für den laufenden Monat sofort und ohne Aufforderung monatlich bis spätestens zum 10. des Monats zu zahlen.
    • Die Honorarzahlung erfolgt per Lastschriftverfahren. Die Einwilligung zum Lastschriftverfahren erfolgt in der ersten Unterrichtsstunde.
    • Der Unterricht erfolgt ganzjährig – mit der Ausnahme von vier Wochen Ferien während der Hamburger Schulferien.
    • Für Unterrricht in den Schulferien müssen mindestens sechs Kinder pro Kurs gemeldet sein.
    • Die Teilnahme am ganzjährigen Kursangebot endet mit der Abmeldung des Schülers.
    • Die Abmeldung vom Unterricht muss durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Sie kann nur zum Ende eines Monats erfolgen und muss bis spätestens am Ende des Vormonats Matthias Taube zugehen.
    • Eine aus organisatorischen Gründen von Matthias Taube vorzunehmende notwendige Verlegung der vereinbarten Stunde ist kein Grund zur Auflösung des Unterrichtsvertrages und befreit nicht von diesem.